Psychotherapeutische Behandlungen sind in Deutschland über die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, Barmer Ersatzkasse, Techniker Krankenkasse, DAK, Betriebskrankenkassen) möglich. Für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gibt es Kurzzeittherapien Kontingente von bis zu zweimal 12 Stunden und, gutachterpfichtige, Langzeittherapien von 60 bis zu 100 Stunden. Nach Sprechstundenterminen und Vorgesprächen muss eine geplante Therapie mit Finanzierung über die Krankenkasse zunächst dort beantragt werden.

Es kann sinnvoll sein, eine Psychotherapie nach einiger Zeit weiterzuführen. Bei einer vorangegangenen Psychotherapie mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann eine erneute Kurzzeittherapie erst wieder nach Ablauf von zwei Jahren beantragt werden, die Beantragung einer erneuten, dann gutachterpflichtigen, Langzeittherapie von 60 Stunden oder länger ist, wenn begründet und notwendig, jedoch möglich.

Eine (haus)ärztliche Überweisung zur Psychotherapie ist nicht unbedingt erforderlich, Sie können einen psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten auch direkt, ohne Überweisung aufsuchen.

Bei den privaten Krankenversicherungen bestehen individuelle Regelungen zur Kostenübernahme von Psychotherapie, die sich je nach den vereinbarten Tarifen unterscheiden. Die Informationen sollten sich in Ihren Vertragsunterlagen befinden. Am Einfachsten erkundigen Sie sich telefonisch bei Ihrer Versicherung.

Mit der Kassenfinanzierung ist natürlich eine entsprechende Mitteilung an die Kasse oder etwa an eine Beihilfestelle zumindest über die Tatsache einer durchgeführten Psychotherapie, aber auch einer Diagnose verbunden. Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch selbst zahlen. Ich orientiere mich hier an den Sätzen der GOÄ, eine Sitzung von 50 Minuten kostet bei einem 2,3 fachen Satz 92,50 €. Diese Behandlungen sind auch frei von zeitlichen und formalen Beschränkungen der Kassenbehandlungen und Beurteilungen von dritter Seite wie dem Gutachterverfahren.