Psychotherapeutische Behandlungen sind in Deutschland über die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, Barmer Ersatzkasse, Techniker Krankenkasse, DAK, Betriebskrankenkassen) möglich. Für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gibt es Kurzzeittherapien Kontingente von bis zu zweimal 12 Stunden und Langzeittherapien von 60 bis zu 100 Stunden. Daneben sind Aktutterapien möglich. Nach Sprechstundenterminen und Vorgesprächen muss eine geplante Therapie mit Finanzierung über die Krankenkasse zunächst dort beantragt werden.

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, eine durchgeführte Psychotherapie nach einiger Zeit im Sinne einer Intervalltherapie weiterzuführen. Bei einer vorangegangenen Psychotherapie mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann eine erneute Kurzzeittherapie erst wieder nach Ablauf von zwei Jahren beantragt werden, die Beantragung einer erneuten, dann gutachterpflichtigen, Langzeittherapie von 60 Stunden oder länger ist, wenn in einem Gutachterverfahren notwendig und begründbar, jedoch möglich.

Eine (haus)ärztliche Überweisung zur Psychotherapie ist nicht unbedingt erforderlich, Sie können einen ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten auch direkt, ohne Überweisung aufsuchen.

Bei den privaten Krankenversicherungen bestehen individuelle Regelungen zur Kostenübernahme von Psychotherapie, die sich je nach den vereinbarten Tarifen unterscheiden. Am Einfachsten erkundigen Sie sich telefonisch bei Ihrer Versicherung. Entsprechendes gilt für Beihilfestellen.

Mit der Kassenfinanzierung ist die Mitteilung einer Diagnose an die Kasse oder etwa an eine Beihilfestelle und die Tatsache einer durchgeführten Psychotherapie verbunden. Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch selbst zahlen. Ich orientiere mich hier an den Sätzen der GOÄ, eine Sitzung von 50 Minuten kostet bei einem 2,3 fachen Satz 92,50 €. Diese Behandlungen sind frei von den zeitlichen und formalen Beschränkungen der Kassenbehandlungen.